FAQ

 

Grundsätzlich gilt: Sollte Ihr Anliegen hier nicht abgebildet sein, kommen Sie gern jederzeit mit uns ins Gespräch. Als Ansprechpartner steht Ihnen Maximilian May zur Verfügung: m.may@kulturkreis.eu, 030 2028 1529.

  • Eine Kooperation auf Augenhöhe zwischen freier Szene und fester Kulturinstitution
  • Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 29 Jahren als primäre Zielgruppe des eingereichten Projekts
  • Nachhaltige Wirkung des Projekts in die Stuttgarter Stadtgesellschaft
  • Eine der Parteien ist gemeinnützig tätig
  • Wirkungsort ist Stuttgart

Ja. Bestehende oder bereits in Planung befindliche Projekte konnten eingereicht werden, wenn sie die weiteren Maßgaben (Kooperation freie Szene mit etablierten Häusern, Zielgruppe 15 bis 29-Jährige, Wirkung in die Stadtgesellschaft) erfüllen.

Nein. Die Projekte konnten sich gezielt eine Altersgruppe innerhalb der vorgegebenen Altersspanne vornehmen.

Ja. Primär sollten sich die Projekte an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 29 richten. Ob partizipativ oder im Publikum ist den Projektausrichtungen überlassen. Wenn darüber hinaus weitere Zielgruppen erreicht werden, ist das jedoch auch begrüßenswert.

Folgend einige fiktive Beispiele, die das Förderkriterium der Zielgruppe erfüllen:

  • Eine Bewerbung möchte partizipativ mit Jugendlichen ein Bühnenstück erarbeiten, aber im Publikum sitzen zur Aufführung auch andere Generationen. >> Förderkriterium erfüllt!
  • Eine Bewerbung möchte gezielt verschiedene Generationen zusammenbringen, bspw. junge Erwachsene mit Ü-70-Jährigen. >> Förderkriterium erfüllt!
  • Eine Bewerbung möchte ein Netzwerk für Kulturschaffende ins Leben rufen, das sich inhaltlich übergreifend der Ansprache von jungen Erwachsenen widmet. >> Förderkriterium erfüllt!

Die Jury kann bis zu 6,5 Mio. Euro Fördergelder über fünf Jahre vergeben. Welche Projekte mit wie viel finanziellen Mitteln über welchen Zeitraum gefördert werden, entscheidet die Jury auf Grundlage der eingereichten Finanzpläne abhängig von der Anzahl der eingereichten Projekte und der jeweils zu vergebenden Förderhöhe. Bei der Kategorisierung der Förderhöhe orientiert sich die Jury an den nachstehenden Größenordnungen:

Kleine Projekte:                           10.000 – 50.000 Euro pro Jahr
Mittlere Projekte:                        50.000 – 100.000 Euro pro Jahr
Große Projekte:                           100.000 – 150.000 Euro pro Jahr

 

 

Nein. Das Förderprofil ist bewusst nicht spartenspezifisch angelegt und möchte alle Formen der Kunst und Kultur ansprechen. Spartenübergreifende Projekte, bei denen verschiedene Fachbereiche kooperieren, waren herzlich willkommen.

 

Nein. Das ganze Spektrum künstlerischer Schaffenskraft war eingeladen, sich zu bewerben. Maßgeblich für die Auswahl waren die künstlerische Qualität und die Wirksamkeit der Projekte.

Nein. Die Teilnahme an den Infoabenden war keine Voraussetzung.

 

Nein, eine Solo-Bewerbung war nicht möglich. Personen ohne Kontakten zur etablierten Szene konnten sich auf den Netzwerktreffen austauschen und mit potenziellen Kooperationspartner:innen ins Gespräch kommen, oder ihre Projektidee im internen Bereich der Projektwebsite einstellen.

Ja. Über die finanziellen Mittel hinaus möchte die Förderinitiative zur Vernetzung unter Kulturschaffenden in Stuttgart und zur Professionalisierung von Kulturprojekten beitragen. Vor diesem Hintergrund ist die Teilnahme an Netzwerktreffen, Workshops und Events im Rahmen der Förderinitiative für geförderte Projekte fester Bestandteil der Förderung.

 

Nein. Auch Vorhaben, die keine physischen Veranstaltungen beinhalten, sondern in anderer Form (via virtuelle Plattformen, Publikationen, Infrastruktur, städtearchitektonische Maßnahmen o.Ä.) im Sinne der Leitplanken der Förderinitiative Wirkung entfalten, waren zur Bewerbung zugelassen.

Der Projektzeitraum soll zwischen 2025 bis 2029 liegen. Welche Projektphasen in welchem Zeitraum mit welchem finanziellen Bedarf liegen, führen Sie bitte im Zeitplan auf. Der Zeitplan kann auch eine Planungsphase beinhalten. Eine zeitnahe Umsetzung im Sinne einer sichtbaren öffentlichen Veranstaltung ist nicht erforderlich.

 

Das Konzept sollte so weit ausgearbeitet sein, dass es die Kooperationspartner (Freie Szene, festes Haus), Zielsetzung und Zielerreichung sowie die notwendigen finanziellen wie personellen Ressourcen und einen Zeitplan umfasst. Der Zeitplan konnte eine Planungsphase beinhalten (bspw. um Partnerinstitutionen wie Schulen, Universitäten, Ausbildungsstätten, o.Ä. zu finden, Kunstschaffende unter Vertrag zu nehmen, Details auszuarbeiten etc.), die realistisch angelegt sein sollte.

Die finanzielle Förderung erfolgt direkt von Mercedes-Benz an die geförderten Projekte. Hierfür erhalten die ausgewählten Projekte von Mercedes-Benz eine Förderzusage.

Die Auszahlungen erfolgen über den beantragten Zeitraum jährlich in jeweils gleich hohen Tranchen nach jährlichen Mittelabruf durch die ausgewählten Projekte. Sofern der Bedarf in den einzelnen Jahren unterschiedlich hoch ist, können die geförderten Projekte entsprechende Rückstellungen bilden, um die Mittel in dem Jahr vorzuhalten, in dem die Kosten anfallen.

Zunächst ist eine einmalige Ausschreibung vorgesehen, in der die Mittel für den Förderzeitraum über fünf Jahre vergeben werden. Vorbehaltlich der Bewerbungslage und ob die verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden, behalten sich die Förderpartner die Flexibilität vor, eine zweite Ausschreibungsrunde durchzuführen.

Unser Anspruch ist, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Aber natürlich benötigt die Jury eine Entscheidungsgrundlage – und Mercedes-Benz muss auskunftsfähig sein, für was seine Spendengelder verwendet werden. Hierfür reichen die geförderten Projekte einen jährlichen Projektbericht ein. Die näheren Modalitäten werden gemeinsam mit den ausgewählten Projekten festgelegt.

Hinter der Leitplanke, Vorhaben zu fördern, bei denen feste Häuser und freie Szene kooperieren, steht der Gedanke, dass die Kulturszene nicht um begrenzte Fördergelder konkurriert, sondern sich  für das gemeinsame Ziel einer lebendigen Kulturlandschaft zusammenschließt. Uns ist bewusst, dass die Zuordnung zu freier Szene oder festem Haus schwierig sein kann und der Übergang teils fließend ist. Die Einordnung kann sich auch ändern, je nachdem, mit wem man kooperiert. Für die Bewerbung bitten wir darum, dass Sie verdeutlichen, wie die Partner im Kontext des Vorhabens zueinander im Verhältnis stehen und verschiedene Herangehensweisen und Voraussetzungen gewinnbringend einsetzen. Nachstehende Definitionen sollen Ihnen eine Grundlage bieten für das jeweilige Selbstverständnis im Kontext Ihres Vorhabens:

FREIE SZENE = Initiativen mit flexiblen Strukturen, Gruppen, Kollektiven, freischaffenden Künstler:innen; unabhängig von staatlichen Institutionen oder kommerziellen Interessen; Experimentierfreude, Unabhängigkeit, Innovation, alternative Perspektiven

FESTE HÄUSER = feste Räumlichkeiten, bspw. Spielstätten, Ausstellungsräume oder Aufführungsorte; feste organisatorische Strukturen; grundsätzliche institutionelle finanzielle Unterstützung durch staatliche Mittel, Spenden oder Sponsoren.

Ja, solange die Anzahl der Stellen und Stunden im Finanzplan angegeben und auf ein ausgewogenes Verhältnis gegenüber dem Projektpartner der freien Szene geachtet wurde.

Das richtet sich danach, welcher Zeitaufwand über welchen Zeitraum hinweg zur Umsetzung des Projekts durch Honorarkräfte benötigt wird. Orientieren Sie sich bei der Höhe des Honorars gern an nachstehenden Honorarrichtlinien:

Übersicht Honorarempfehlungen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler_2024 (baden-wuerttemberg.de)

Honorarempfehlungen | Deutscher Kulturrat

Mindestens eine der Parteien musste gemeinnützig sein, um die Spende annehmen zu können. Darüber hinaus konnten jedoch auch Einrichtungen des privaten Rechts mit Kulturbezug (bspw. Clubs, Ausbildungsstätten für Nachwuchskunstschaffende o.Ä.) als Kooperationspartner an dem Projekt beteiligt sein.

Ja. Der Wirkungsort des Projekts ist die Stadt Stuttgart.

 

Nein. Nur der Wirkungsort des Projekts muss in Stuttgart liegen.

 

Als Partner:innen der Förderinitiative, die gemeinsam ein Projekt einreichen, gelten Akteur:innen der Kulturszene. Darüber hinaus waren Kooperationen mit anderen Institutionen (Schulen, Ausbildungsstätten, (Sport-)Vereinen, sozialen Einrichtungen o.Ä.) herzlich willkommen, bspw. um Zugänge zur Zielgruppe zu erhalten bzw. für eine breite Verankerung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele.

Es konnten nur Nichtregierungsorganisationen in freier oder konfessioneller Trägerschaft gefördert werden. Verwaltungseinheiten der Landeshauptstadt Stuttgart, des Landes Baden-Württemberg oder des Bundes waren von der Ausschreibung ausgeschlossen, wenn es sich hierbei nicht um kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Bibliotheken, Orchester oder Theater handelte.

Darüber hinaus konnten nur Organisationen gefördert werden, die den Werten des Kulturkreises und des Förderpartners Mercedes-Benz entsprechen. Folgende Organisationen waren daher von der Teilnahme ausgeschlossen:

– Organisationen, die gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen.

– Organisationen, die als politisch radikal, extremistisch, terroristisch oder gewaltverherrlichend eingestuft werden können.

– Organisationen, die Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Hautfarbe, ihres Glaubens, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihrer Krankheit diskriminieren.

– Organisationen, die auf einer EU-Sanktionsliste stehen.

Nein. Es konnten sich auch Vorhaben bewerben, die zu 100 Prozent aus Mitteln der Förderinitiative finanziert werden.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Oktober 2024 wurden die Unterlagen für die Jury aufbereitet. Diese tagte Ende November und lobte im Anschluss verschiedene Projekte aus, deren Ansprechpersonen über die Entscheidungen informiert wurden. In den Anfangsmonaten von 2025 werden die prämierten Projekte öffentlich bekanntgegeben und vorgestellt.

Sollten Sie nicht zu den geförderten Projekten gehören, stehen wir gern für ein Feedback zur Verfügung.

Antragsformular:

  • Allgemeine Kontaktdaten
  • Projekttitel mit einer Kurzbeschreibung (max. 400 Zeichen)
  • Beantragter Förderzeitraum
  • Beantragte Fördersumme (Gesamtsumme über den vollständigen Förderzeitraum hinweg)
  • Zielgruppe: An wen richtet sich das Projekt und weshalb an diese Gruppe? Warum ist es nicht nur ein Projekt für die Zielgruppe, sondern ein Projekt mit Jugendlichen/ jungen Erwachsenen? (max. 400 Zeichen)
  • Kontext & Zielsetzung: Auf welche gesellschaftlichen Bedarfe reagiert das Projekt und was soll das Projekt bewirken? Wie soll das Ziel erreicht werden? (max. 400 Zeichen)
  • Wirkung und Wirkungsort: Wo in Stuttgart kommt das Projekt zur Wirkung? Welche kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen erhoffen Sie sich von dem Projekt für die Zielgruppe und für die Gesellschaft / für die (Stadt)Kultur? (max. 400 Zeichen)
  • Partnerschaft: Wer sind die Projektpartner und was zeichnet die Kooperation aus? Wie definieren Sie jeweils Ihre Rollen im Kontext freie Szene und feste Häuser? (max. 400 Zeichen)
  • Zusammenarbeit: Welche (personellen) Ressourcen bringen Sie jeweils ein und wie sind diese verteilt? Wie stellen Sie sicher, dass alle Projektpartner gleichberechtigt und auf Augenhöhe zusammenarbeiten? (max. 400 Zeichen)

Zusätzliche Dokumente:

  • Projektbeschreibung (PDF, max. zwei Seiten, ohne Vorlage)
  • Finanzplan (Excel, siehe Vorlage)
  • Zeitplan (Excel, siehe Vorlage)

Für die Gestaltung und den Inhalt der Projektbeschreibung gab es keine formalen Vorgaben außer der Limitierung auf zwei Seiten.

Ja. Kulturinstitutionen und freie Künstler:innen konnten jeweils mehrere Anträge einreichen. Diese sollten sich inhaltlich und / oder zeitlich unterscheiden.