FAQ
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt die Kriterien erfüllt, kommen Sie mit uns ins Gespräch. Unser Anspruch ist, dass uns bis zum Bewerbungsende möglichst keine Bewerbungen erreicht haben, von denen wir vorher noch nichts gehört haben. Als Ansprechpartner steht Maximilian May zur Verfügung: m.may@kulturkreis.eu, 030 2028 1529.
Ja. Bestehende oder bereits in Planung befindliche Projekte können eingereicht werden, wenn sie die weiteren Maßgaben (Kooperation freie Szene mit etablierten Häusern, Zielgruppe 15 bis 29-Jährige, Wirkung in die Stadtgesellschaft) erfüllen.
Nein. Die Projekte können sich gezielt eine Altersgruppe innerhalb der vorgegebenen Altersspanne vornehmen.
Ja. Primär sollen sich die Projekte an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 29 richten. Ob partizipativ oder im Publikum ist den Projektausrichtungen überlassen. Wenn darüber hinaus weitere Zielgruppen erreicht werden, ist das jedoch auch begrüßenswert.
Folgend einige fiktive Beispiele, die das Förderkriterium der Zielgruppe erfüllen:
Die Jury kann bis zu 6,5 Mio. Euro Fördergelder über fünf Jahre vergeben. Welche Projekte mit wie viel finanziellen Mitteln über welchen Zeitraum gefördert werden, entscheidet die Jury auf Grundlage der eingereichten Finanzpläne abhängig von der Anzahl der eingereichten Projekte und der jeweils zu vergebenden Förderhöhe. Bei der Kategorisierung der Förderhöhe orientiert sich die Jury an den nachstehenden Größenordnungen:
Kleine Projekte: 10.000 – 50.000 Euro pro Jahr
Mittlere Projekte: 50.000 – 100.000 Euro pro Jahr
Große Projekte: 100.000 – 150.000 Euro pro Jahr
Sofern Ihre Projektidee diese Orientierungsgröße über- oder unterschreitet, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Nein. Das Förderprofil ist bewusst nicht spartenspezifisch angelegt und möchte alle Formen der Kunst und Kultur ansprechen. Spartenübergreifende Projekte, bei denen verschiedene Fachbereiche kooperieren, sind herzlich willkommen.
Nein. Das ganze Spektrum künstlerischer Schaffenskraft ist eingeladen, sich zu bewerben. Maßgeblich für die Auswahl sind die künstlerische Qualität und die Wirksamkeit der Projekte.
Nein. Die Teilnahme an den Infoabenden ist keine Voraussetzung.
Eine Solo-Bewerbung ist nicht möglich. Nutzen Sie gern die Gelegenheit, beim Netzwerktreffen am 18. Juli mit potenziellen Kooperationspartner:innen ins Gespräch zu kommen, oder stellen Sie Ihre Projektidee im internen Bereich der Projektwebsite ein. Hierfür senden Sie Ihre Projektidee bitte an m.may@kulturkreis.eu.
Die Förderinitiative möchte zur Vernetzung der Stuttgarter Kulturszene beitragen. Als Akteur:in der Szene wenden Sie sich gern schriftlich an Maximilian May (m.may@kulturkreis.eu) mit der Bitte um Aufnahme in den Netzwerkverteiler.
Ja. Über die finanziellen Mittel hinaus möchte die Förderinitiative zur Vernetzung unter Kulturschaffenden in Stuttgart und zur Professionalisierung von Kulturprojekten beitragen. Vor diesem Hintergrund ist die Teilnahme an Netzwerktreffen, Workshops und Events im Rahmen der Förderinitiative für geförderte Projekte fester Bestandteil der Förderung.
Nein. Auch Vorhaben, die keine physischen Veranstaltungen beinhalten, sondern in anderer Form (via virtuelle Plattformen, Publikationen, Infrastruktur, städtearchitektonische Maßnahmen o.Ä.) im Sinne der Leitplanken der Förderinitiative Wirkung entfalten, sind zur Bewerbung zugelassen.
Der Projektzeitraum soll zwischen 2025 bis 2029 liegen. Welche Projektphasen in welchem Zeitraum mit welchem finanziellen Bedarf liegen, führen Sie bitte im Zeitplan auf. Der Zeitplan kann auch eine Planungsphase beinhalten. Eine zeitnahe Umsetzung im Sinne einer sichtbaren öffentlichen Veranstaltung ist nicht erforderlich.
Das Konzept sollte so weit ausgearbeitet sein, dass es die Kooperationspartner (Freie Szene, festes Haus), Zielsetzung und Zielerreichung sowie die notwendigen finanziellen wie personellen Ressourcen und einen Zeitplan umfasst. Der Zeitplan kann eine Planungsphase beinhalten (bspw. um Partnerinstitutionen wie Schulen, Universitäten, Ausbildungsstätten, o.Ä. zu finden, Kunstschaffende unter Vertrag zu nehmen, Details auszuarbeiten etc.), die realistisch angelegt sein sollte. Kommen Sie gern mit uns ins Gespräch, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Projektidee schon weit genug gediehen ist.
Die finanzielle Förderung erfolgt direkt von Mercedes-Benz an die geförderten Projekte. Hierfür erhalten die ausgewählten Projekte von Mercedes-Benz eine Förderzusage.
Die Auszahlungen erfolgen über den beantragten Zeitraum jährlich in jeweils gleich hohen Tranchen nach jährlichen Mittelabruf durch die ausgewählten Projekte. Sofern der Bedarf in den einzelnen Jahren unterschiedlich hoch ist, können die geförderten Projekte entsprechende Rückstellungen bilden, um die Mittel in dem Jahr vorzuhalten, in dem die Kosten anfallen.
Zunächst ist eine einmalige Ausschreibung vorgesehen, in der die Mittel für den Förderzeitraum über fünf Jahre vergeben werden. Vorbehaltlich der Bewerbungslage und ob die verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden, behalten sich die Förderpartner die Flexibilität vor, eine zweite Ausschreibungsrunde durchzuführen.
Unser Anspruch ist, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Aber natürlich benötigt die Jury eine Entscheidungsgrundlage – und Mercedes-Benz muss auskunftsfähig sein, für was seine Spendengelder verwendet werden. Hierfür reichen die geförderten Projekte einen jährlichen Projektbericht ein. Die näheren Modalitäten werden gemeinsam mit den ausgewählten Projekten festgelegt.
Hinter der Leitplanke, Vorhaben zu fördern, bei denen feste Häuser und freie Szene kooperieren, steht der Gedanke, dass die Kulturszene nicht um begrenzte Fördergelder konkurriert, sondern sich für das gemeinsame Ziel einer lebendigen Kulturlandschaft zusammenschließt. Uns ist bewusst, dass die Zuordnung zu freier Szene oder festem Haus schwierig sein kann und der Übergang teils fließend ist. Die Einordnung kann sich auch ändern, je nachdem, mit wem man kooperiert. Für die Bewerbung bitten wir darum, dass Sie verdeutlichen, wie die Partner im Kontext des Vorhabens zueinander im Verhältnis stehen und verschiedene Herangehensweisen und Voraussetzungen gewinnbringend einsetzen. Nachstehende Definitionen sollen Ihnen eine Grundlage bieten für das jeweilige Selbstverständnis im Kontext Ihres Vorhabens:
FREIE SZENE = Initiativen mit flexiblen Strukturen, Gruppen, Kollektiven, freischaffenden Künstler:innen; unabhängig von staatlichen Institutionen oder kommerziellen Interessen; Experimentierfreude, Unabhängigkeit, Innovation, alternative Perspektiven
FESTE HÄUSER = feste Räumlichkeiten, bspw. Spielstätten, Ausstellungsräume oder Aufführungsorte; feste organisatorische Strukturen; grundsätzliche institutionelle finanzielle Unterstützung durch staatliche Mittel, Spenden oder Sponsoren.
Ja. Bitte geben Sie im Finanzplan an, welche Stellen mit wie viel Stunden und angelehnt an welche Tarifordnung zur Umsetzung des Vorhabens benötigt werden. Bitte achten Sie auf ein ausgewogenes Verhältnis gegenüber dem Projektpartner der freien Szene.
Bitte geben Sie an, welcher Zeitaufwand über welchen Zeitraum hinweg zur Umsetzung des Projekts durch Honorarkräfte benötigt wird. Orientieren Sie sich bei der Höhe des Honorars gern an nachstehenden Honorarrichtlinien:
Mindestens eine der Parteien muss gemeinnützig sein, um die Spende annehmen zu können. Darüber hinaus können jedoch auch Einrichtungen des privaten Rechts mit Kulturbezug (bspw. Clubs, Ausbildungsstätten für Nachwuchskunstschaffende o.Ä.) als Kooperationspartner an dem Projekt beteiligt sein.
Ja. Der Wirkungsort des Projekts ist die Stadt Stuttgart.
Nein. Nur der Wirkungsort des Projekts muss in Stuttgart liegen.
Als Partner:innen der Förderinitiative, die gemeinsam ein Projekt einreichen, gelten Akteur:innen der Kulturszene. Darüber hinaus sind Kooperationen mit anderen Institutionen (Schulen, Ausbildungsstätten, (Sport-)Vereinen, sozialen Einrichtungen o.Ä.) herzlich willkommen, bspw. um Zugänge zur Zielgruppe zu erhalten bzw. für eine breite Verankerung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele.
Es können nur Nichtregierungsorganisationen in freier oder konfessioneller Trägerschaft gefördert werden. Verwaltungseinheiten der Landeshauptstadt Stuttgart, des Landes Baden-Württemberg oder des Bundes sind von der Ausschreibung ausgeschlossen, wenn es sich hierbei nicht um kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Bibliotheken, Orchester oder Theater handelt.
Darüber hinaus können nur Organisationen gefördert werden, die den Werten des Kulturkreises und des Förderpartners Mercedes-Benz entsprechen. Folgende Organisationen sind daher von der Teilnahme ausgeschlossen:
– Organisationen, die gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen.
– Organisationen, die als politisch radikal, extremistisch, terroristisch oder gewaltverherrlichend eingestuft werden können.
– Organisationen, die Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Hautfarbe, ihrer Glaube, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihrer Krankheit diskriminieren.
– Organisationen, die auf einer EU-Sanktionsliste stehen.
Nein. Es können sich auch Vorhaben bewerben, die zu 100 Prozent aus Mitteln der Förderinitiative finanziert werden.
Am 15.10. endet die Bewerbungsfrist. Im Anschluss bereiten wir die Unterlagen für die Jury auf. Sollten uns hierbei Vorhaben auffallen, die nicht den Förderkriterien entsprechen, informieren wir die einreichenden Personen. Die Jury tagt Ende November und lobt die Projekte aus. Im Anschluss an die Jurysitzung (voraussichtlich Anfang Dezember) werden die Ansprechpersonen der Bewerbungen über die Juryentscheidung informiert. Sollten Sie nicht zu den geförderten Projekten gehören, stehen wir gern für ein Feedback zur Verfügung.
Für das Antragsformular werden folgende Informationen benötigt:
Folgende Dokumente werden benötigt:
Die Projektbeschreibung ist Ihre Möglichkeit, Ihr Projekt individuell vorzustellen. Für die Gestaltung und den Inhalt gibt es keine formalen Vorgaben außer der Limitierung auf zwei Seiten. Wir empfehlen, die Auswahlkriterien in die inhaltliche Ausgestaltung einzubeziehen. Die Vorlagen für den Finanzplan und den Zeitplan können hier runtergeladen werden.
Ja. Kulturinstitutionen und freie Künstler:innen können mehrere Anträge einreichen. Diese sollten sich inhaltlich und/ oder zeitlich unterscheiden.